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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§1 Vertragsbedingungen

 

  1. Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und der Saunafass-gmh.de, vertreten durch Stephan Kindler, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen dem Mieter und Vermieter getroffen wurden.

  2. Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätig werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.

 

§2 Mietobjekt

 

  1. Der Vermieter vermietet an den Mieter die Fasssauna auf einem Anhänger inkl. vereinbartem Saunazubehör und einer Trittstufe.

 

§3 Reservierung, Änderung, Rücktritt

 

  1. Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung des Mietzeitraumes entstanden wären.

  2. Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für das Saunafass bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird bei dem Mieter in Rechnung gestellt.

  3. Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:

    1. Bis 14 Tage vor dem vereinbartem Termin 25% des Auftragwertes

    2. 7 bis 13 Tage vor dem vereinbartem Termin 50% des Auftragswertes

    3. 2 bis 6 Tage vor dem vereinbartem Termin 75% des Auftragwertes

    4. weniger als 2 Tage vor dem Vereinbartem Termin 100% des Auftragwertes

Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.

Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

  1. Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin besteht.

 

§4 Leihgebühr

 

  1. Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig. Das Saunafass kann sowohl für ganze Tage, als auch für ein paar Stunden gemietet werden. Andere Mietzeiträume bedürfen bedürfen einer gesonderten Absprache. Die Miete über ein Wochenende Beginnt Freitag um 15:00 Uhr und endet am Sonntag 18:00 Uhr.

 

§5 Abschluss des Vertrages

 

  1. Die Reservierungen des Saunafasses mit Equipment, die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des §145BGB. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.

 

§6 Mietsicherheit/ Kaution

 

  1. Der Vermieter ist berechtigt vor der Übergabe des Saunafasses eine Sicherungsgebühr/Kaution i.H. von 200,00 € zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna inkl. Anhänger und Zubehör wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die evtl. verbleibende DIfferenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt wird.

  2. Die Kaution muss in bar oder per Paypal (friends) hinterlegt werden.

 

§7 Zustand des Leihobjektes

 

  1. Der Leihgeber gewährt dem Leihnehmer den Gebrauch des Leihobjektes in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Leihgeber bei Übergabe des Leihobjektes bekannt und wird dem Leihnehmer bekannt gemacht. Zu beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden von Leihnehmer als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Leihnehmers für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

 

§8 Sorgfalt/ Haftung bei Schäden

 

  1. Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

  2. Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

§9 Schriftform/Salvatorische Klausel

 

  1. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.

  2. Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.

 

§10 Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung

 

  1. Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.

  2. Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

  3. Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegeben Anzahl von Gegenständen (Equipment - z.B. Saunakübel) sowie die vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.

  4. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und das Saunafass in Besitz zu nehmen.

  5. Der Vermieter ist berechtigt. die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

  6. Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

  7. Bei Anlieferung des Saunafasses durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.

  8. Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.

§11 Unfälle/ Diebstahl/ Anzeigepflicht

 

  1. Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

  2. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.

  3. Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle mit-saunierenden.

 

§12 Haftung

 

  1. Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzusehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.

  2. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer. 

  3. Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung des Saunafasses auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

  4. Für eventuelle Kosten, z.B Kosten für unerlaubtes Abstellen des Saunafasses während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.

  5. Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:

    • Verbrennungen des Mieter oder Mitsaunierender, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.

    • Sturz vom Anhänger oder Treppe

    • Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna zu schaden kommen

    • Schäden nach Veränderungen an der durch den Vermieter ausgerichteten Saunaposition

 

Hinweise zur sicheren und schadenfreien Benutzung:

 

  • Während des Betriebs darf der Saunaofen aufgrund von Verbrennungsgefahr nicht berührt werden. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür an dem montiertem Griff (Feder) zum befeuern und nachheizen.

  • Die Saunatür darf nicht zugestellt oder abgeschlossen werden, sofern sich Personen innerhalb der Sauna aufhalten.

  • Es dürfen keine Gegenstände neben dem Saunaofen abgelegt werden.

  • Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.

  • Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.

  • Die Sauna muss mit ausreichenden Abstand zu Bäumen, Vordächern, Carports etc. aufgestellt werden.

  • Die Nutzung in Waldbrandgefärdeten Gebieten ist untersagt

  • Das Unterlegen von Handtüchern/ Saunatüchern bei der Benutzung ist pflicht.

  • Bitte keine Speisen und Getränke mit in die Sauna nehmen

  • Wenn Sie unter Klaustrophobie leider, ist die Sauna vermutlich nicht geeignet

  • Schmuck und Uhren sollten vor dem Saunagang entfernt werden.

  • Die Sauna sollte textilfrei betreten werden.

  • Schuhe jeglicher Art sind im inneren der Sauna untersagt.

  • Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden

  • Die Sauna muss immer vor betrieb gesichert werden (Stützrad, Handbremse und Kurbelstützen)

  • Auf dem Saunaofen darf  dürfen keine Gegenstände abgelegt werden

  • Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.b. Deo, Haarspray.. mit in die Sauna genommen werden.

  • Es darf kein Alkohol in der Sauna zum Aufguss verwendet werden.

  • Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden (Explosionsgefahr)

  • Jegliche Art von elektronischen Geräten, dürfen nicht mit in die Sauna genommen werden.

  • Seide und Polyester sind nicht für die Benutzung in der Sauna geeignet.

  • Sollten diese Punkte nicht beachtet oder die Sauna im weiteren unsachgemäß genutzt werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.

Erklärung zum Datenschutz

 

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen auf.

 

Verantwortlicher

 

saunafass-gmh.de

Inhaber: Stephan Kindler

Zum Tannenkamp 16

49124 Georgsmarienhütte

 

 

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  • Bankverbindung

 

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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für das 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 357 Abs. 1 Nr.2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe)

 

Nutzerrechte

 

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